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Eine Sammlung von Mondholz-Regeln
Hier haben wir eine Sammlung von Mondholz-Regeln aus verschiedenen Quellen zusammengetragen. Die Regeln treffen möglicherweise nicht jedes Jahr zu oder nicht die besten Fällzeitpunkte. Hier haben wir erklärt, warum.
„Schwendtage sind der 3. April, der 30. Juli und am Achazitag, besser noch, wenn selbe noch im abnehmenden Mond oder an einem Frauentag.“
Michael Ober 1. Regel, 1. Satz, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Das Holzschlagen, daß es fest und gleim bleibt, ist gut die ersten acht Tage nach dem Neumond im Dezember, wenn ein weiches Zeichen darauf fällt.“
Michael Ober 2. Regel, 1. Satz, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Krechtholz, bzw. Machlholz, Buchen usw. zu schlagen, daß es gleim bleibt und fest wird, soll sein der Neumond und der Skorpion.“
Michael Ober 2. Regel, 2. Satz, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Holzschlagen, daß es nicht fault, soll sein die zwei letzten Tage im März im abnehmenden Fisch.“
Michael Ober 3. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Holzschlagen, daß es nicht brennt, ist nur ein Tag, der im Monat März, noch besser nach Sonnenuntergang, der 1. März.“
Michael Ober 4. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Holzschlagen, daß es nicht schwind, soll sein der dritte Tag im Herbst. Herbstanfang am 24. September, wenn der Mond drei Tage alt ist und an einem Frauentag, wo der Krebs drauffällt.“
Michael Ober 5. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Brennholz zu arbeiten, daß es gut nachwächst, soll sein im Oktober, im ersten Viertel aufnehmenden Mond.“
Michael Ober 6. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Sägeholz soll geschlagen werden im aufnehmenden Fisch, so werden die Bretter nicht wurmig, ebenso die Hölzer.“
Michael Ober 7. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Zu Brücken und Archen soll man Holz schlagen im abnehmenden Fisch oder Krebs.“
Michael Ober 8. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Holz zu schlagen, daß es gering wird, soll sein im Skorpion und im August. Im Stier geschlagen, so der Mond im August einen Tag abgenommen hat, bleibt es schwer.“
Michael Ober 9. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Holz zu schlagen, daß es nicht kluftig wird, oder aufgeht, soll geschehen vor dem Neumond im November.“
Michael Ober 10. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Holz zu schlagen, daß es nicht zerreißt, den 24. Juni zwischen 11 und 12 Uhr.“
Michael Ober 11. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Krechtholz oder Machlholz soll geschlagen werden den 26. Februar im abnehmenden Mond, noch besser, wenn der Krebs darauf einfällt.“
Michael Ober 12. Regel, aus: Weinhold, L.: Zeichen Zum Holzschlagen Und Schwenden, aus Paungger, J.; Poppe, T. 1991: Vom richtigen Zeitpunkt., Irisana Verlag München (2. Auflage Jubiläumsausgabe 2018)
„Das Bauholz muß 2-3 Tage vor oder nach dem Neumonde und bei trockener Witterung, nicht aber wenn der Stamm naß und das Holz gefroren ist, gehauen werden.“
Behlen, Stephan, Christian Peter Laurop (Hrsg.) Handbuch der Forst- und Jagdgesetzgebung des Großherzogthums Baden. Schwan & Götz, Mannheim, 1827.
„[…] das Bauholz [soll] zwischen Gallus und Ausgang März; das weiche Holz 3 Tage nach dem Neumond und bis der Mond wieder abnimmt, auch bei trocknem Wetter, das Eichenholz wenn der Mond 3 Tage abgenommen hat, doch nicht wenn es gefroren ist, gehauen werden […].“
Behlen, Stephan, Christian Peter Laurop (Hrsg.) Handbuch der Forst- und Jagdgesetzgebung des Großherzogthums Baden. Schwan & Götz, Mannheim, 1827.
„Die Fällung des Holzes, besonders des Bauholzes, muß im kleinen Mond, bei trockenenm Wetter und im Winter, jedoch nicht wenn das Holz gefroren ist, geschehen. “
Waldornung vom 28.März 1753, Behlen, Stephan, Christian Peter Laurop (Hrsg.) Handbuch der Forst- und Jagdgesetzgebung des Großherzogthums Baden. Schwan & Götz, Mannheim, 1827.
„Das Brennholz muß im März und im zunehmenden Mond, das Bauholz im Frühjahr ehe der Saft eintritt , und im Herbst, wenn er abgestanden ist, 2-3 Tage vor oder nach dem Neumond und bei trockenem Wetter gefällt […] werden.“
Behlen, Stephan, Christian Peter Laurop (Hrsg.) Handbuch der Forst- und Jagdgesetzgebung des Großherzogthums Baden. Schwan & Götz, Mannheim, 1827.